Med.Moodle: Informationen für Nutzer/-innen

Rechtliche Hinweise

Urheberrecht in Unterricht und Lehre (§60a)
In geschlossenen Nutzerkreisen (z.B. ein Moodlekurs auf den nur die Teilnehmer für die Dauer der Veranstaltung zugreifen können). können Sie sich §60a des Urheberrechtsgesetzes zu Hilfe nehmen.
In vielen Fällen ist es möglich, bis zu 15% eines Werkes zu nutzen.

Bitte beachten! Sobald Sie mehr Personen die Zugriffsmöglichkeit auf einen Moodlekurs ermöglichen (z.B. durch Nutzung einer Selbsteinschreibung ohne Schlüssel oder mit "bekanntem" Schlüssel, oder Zugriff für die ganze Fakultät oder alle DFN Nutzer) besteht kein geschlossener Nutzerkreis mehr. Auch wenn Sie den Zugriff auf den Moodlekurs über die Kurslaufzeit (Semesterwechsel) hinaus ermöglichen! Löschen Sie daher immer die Teilnehmendengruppe zum Ende des Kurses aus dem Kurs.

Im Serviceportal der LMU (Login mittels LMU-Benutzerkennung mmusterm@med.lmu.de) können Sie bei Unklarheiten unter Gewerbliche Schutzrechte, Urheber- und Namensrecht auch Kontakt zur LMU Rechtsabteilung aufnehmen.

Zahlreiche Informationen finden Sie im Moodlekurs "Urheberrecht und Datenschutz in der Hochschullehre" im Hilfebereich für Lehrende.


Tipps für Ihre Powerpoint-Folien
Alle Inhalte, die Sie erstellen, sind urheberrechtlich geschützt. Studierende dürfen diese nur für den persönlichen Gebrauch verwenden. Dies ist auch in den Nutzungsbedingungen von Moodle erklärt.
Wenn Sie möchten, können Sie zusätzlich auf der ersten Folie mit dem folgenden Text darüber informieren:

"Bitte beachten Sie das Urheberrecht. Alle Materialien sind urheberrechtlich geschützt - auch wenn sie nicht ausdrücklich gekennzeichnet sind - und dienen ausschließlich Ihrem persönlichen Gebrauch. Die Materialien dürfen nicht weiter verbreitet werden. Eigene Video oder Audio-Aufzeichnungen der Vorlesungen/Seminare sind leider nicht gestattet."

Informationen zu Aufzeichnungen:
Hier finden Sie Informationen zu Aufzeichnungen, Einverständniserklärungen, Aufzeichnung von PatientInnen usw.

Kurszugriff - Für Studierende bzw. Kursteilnehmer*innen:

Eine Vielzahl von Moodlekursen ist an Opencampus angebunden. Für diese werden Studierende automatisch zum Semesterstart freigeschaltet. Einige Kurse (z.B. Q Fächer) sind außerdem frei zugänglich oder die Freischaltung erfolgt durch Ihre Dozierenden (z.B. über einen Kursschlüssel).

Wenn Sie als Studierende/r darüber hinaus Zugriff auf einen Kurs haben möchten (z.B. um alte Inhalte zu wiederholen oder z.B. als Sekretariatskräft in der Lehrorganisation einer Veranstaltung arbeiten,) so können Sie beim jeweiligen Lehrenden oder bei den Moodle-KurskoordinatorInnen (s. Kontakt) um Zugriff bitten.
Bitte beachten Sie aber folgende Hinweise:

"Liebe StudentInnen,
haben Sie bitte Verständnis, falls Ihnen ein Dozent/eine Dozentin aus rechtlichen Gründen keinen Zugriff auf einen Moodlekurs geben kann, an dem Sie nicht direkt TeilnehmerIn sind. Viele DozentInnen nutzen gesetzliche Sonderregelungen, um Ihnen relevante Inhalte präsentieren zu können, wie die Nutzung für Lehre und Forschung (z.B. §60a Urheberrechtsgesetz).  Diese gelten aber nur für einen "eingeschränkten Nutzerkreis", der sich auf die tatsächlichen aktuellen TeilnehmerInnen eines Kurses beschränkt. Damit Ihre DozentInnen auch weiterhin bereit sind Ihnen Onlineinhalte zur Verfügung zu stellen, bitten wir Sie hier um Nachsicht."