Urheberrecht in Unterricht und Lehre (§60a)
In geschlossenen Nutzerkreisen (z.B. ein Moodlekurs auf den nur die
Teilnehmer für die Dauer der Veranstaltung zugreifen können). können
Sie sich
§60a des Urheberrechtsgesetzes zu Hilfe nehmen.
In vielen Fällen ist es möglich, bis zu 15% eines Werkes zu nutzen.
Bitte
beachten! Sobald Sie mehr Personen die Zugriffsmöglichkeit auf einen
Moodlekurs ermöglichen (z.B. durch Nutzung einer Selbsteinschreibung
ohne Schlüssel oder mit "bekanntem" Schlüssel, oder Zugriff für die ganze Fakultät oder alle DFN Nutzer) besteht kein
geschlossener Nutzerkreis mehr. Auch wenn Sie den Zugriff auf den
Moodlekurs über die Kurslaufzeit (Semesterwechsel) hinaus ermöglichen! Löschen Sie daher immer die Teilnehmendengruppe zum Ende des Kurses aus dem Kurs.
Tipps für Ihre Powerpoint-Folien
Alle Inhalte, die Sie erstellen, sind urheberrechtlich geschützt.
Studierende dürfen diese nur für den persönlichen Gebrauch verwenden.
Dies ist auch in den Nutzungsbedingungen von Moodle erklärt.
Wenn Sie möchten, können Sie zusätzlich auf der ersten Folie mit dem folgenden Text darüber informieren: "Bitte
beachten Sie das Urheberrecht. Alle Materialien sind urheberrechtlich
geschützt - auch wenn sie nicht ausdrücklich gekennzeichnet sind - und
dienen ausschließlich Ihrem persönlichen Gebrauch. Die Materialien
dürfen nicht weiter verbreitet werden. Eigene Video oder
Audio-Aufzeichnungen der Vorlesungen/Seminare sind leider nicht
gestattet."
Informationen zu Aufzeichnungen:
Kurszugriff - Für Studierende bzw. Kursteilnehmer*innen:
Eine Vielzahl von Moodlekursen
ist an Opencampus angebunden. Für diese werden Sie automatisch zum
Semesterstart freigeschaltet. Einige Kurse (z.B. Q Fächer) sind außerdem
frei zugänglich oder die Freischaltung erfolgt durch Ihre Dozierenden
(z.B. über einen Kursschlüssel).
Wenn
Sie darüber hinaus Zugriff auf einen Kurs haben möchten (z.B. um alte
Inhalte zu wiederholen oder z.B. als Sekretariatskräft in der
Lehrorganisation einer Veranstaltung arbeiten) so können Sie beim
jeweiligen Dozierenden oder bei den Moodle-KurskoordinatorInnen um Zugriff bitten. Bitte beachten Sie aber folgende Hinweise:
Liebe StudentInnen,
haben Sie bitte Verständnis,
falls Ihnen ein Dozent/eine Dozentin aus rechtlichen Gründen keinen
Zugriff auf einen Moodlekurs geben kann, an dem Sie nicht direkt
TeilnehmerIn sind. Viele DozentInnen nutzen gesetzliche
Sonderregelungen, um Ihnen relevante Inhalte präsentieren zu können, wie
die Nutzung für Lehre und Forschung (z.B. §52a Urheberrechtsgesetz).
Diese gelten aber nur für einen "eingeschränkten Nutzerkreis", der sich
auf die tatsächlichen aktuellen TeilnehmerInnen eines Kurses beschränkt.
Damit Ihre DozentInnen auch weiterhin bereit sind Ihnen Onlineinhalte
zur Verfügung zu stellen, bitten wir Sie hier um Nachsicht.