Neue Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen

Die neue ZApprO ist zum Wintersemester 2021/22 für Studienanfänger (1. Semester) ab dem 01. Oktober 2021 gültig.

Das Studium kann wie bisher im Winter- und Sommersemester begonnen werden, umfasst weiterhin 11 Semester und gliedert sich zukünftig in folgende drei Abschnitte:

1. Studienabschnitt (1.-4. Semester)

2. Studienabschnitt (5. und 6. Semester)

3. Studienabschnitt (7.-10. Semester)

Vor Studienbeginn oder während der unterrichtsfreien Zeit des Studiums (vor dem Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung) ist eine Ausbildung in erster Hilfe (§ 13 ZApprO i.V.m. § 20 Abs.1 ZApprO)  und ein Pflegedienst (§ 14 ZApprO i.V.m. § 20 Abs.1 ZApprO) von einem Monat abzuleisten.

Gemäß § 20 Abs. 1 ZApprO darf der Nachweis gemäß § 13 ZApprO und § 14 ZApprO bei der Antragstellung auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1) nicht älter als 3 Jahre sein.

Informationen zum Pflegedienst (Musterformular Bescheinigung, Infoblatt etc.) finden Sie auf der Internetseite vom Prüfungsamt Zahnmedizin.

Nach erfolgreich bestandenem erstem Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung und vor dem Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist während der unterrichtsfreien Zeit eine Famulatur (§ 15 ZApprO) von vier Wochen in einer Zahnarztpraxis abzuleisten.

Siehe auch Informationen zur Famulatur sowie Vereinbarung zur Famulatur

Bis zum ersten Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung kann ein 1. Wahlfach (freiwillig) abgeleistet werden. Ein Wahlfachpflichtfach (Pflicht)  ist bis zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen. Die erbrachten Leistungen werden jeweils benotet.


Der Gesetzestext der neuen Approbationsordnung ist unter http://www.gesetze-im-internet.de/zappro/index.html einsehbar.

Übersicht mit FAQ´s zur neuen zahnärztlichen Approbationsordnung

 

Aktuelle Umsetzung in München

Kursreihenfolge für den 1.Studienabschnitt (1.-4. Fachsemester)

Die neue Studien- und Prüfungsordnung ist am 20.01.2022 unter den amtlichen Veröffentlichungen der LMU (Nr. 1512) veröffentlicht worden. Siehe auch unter:

https://www.lmu.de/de/die-lmu/amtliche-veroeffentlichungen/index.html

Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München im Studiengang Zahnmedizin (2021) vom 20. Januar 2022