[Für Kursbetreuende] Was muss ich bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien und Aufzeichnungen in Moodle-Kursen beachten?
Bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien in Moodle-Kursen sind die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Für Lehrveranstaltungen kann unter den Voraussetzungen des § 60a UrhG die Nutzung bestimmter Materialien in einem geschlossenen Nutzerkreis in begrenztem Umfang zulässig sein.
Ein geschlossener Nutzerkreis umfasst ausschließlich die tatsächlichen Teilnehmenden einer Lehrveranstaltung. Die Sonderregelungen des § 60a UrhG gelten nicht mehr, wenn der Zugriff über diesen Personenkreis hinaus geöffnet wird, beispielsweise durch eine freie Selbsteinschreibung, allgemein bekannte Kursschlüssel oder einen Zugang für größere Nutzergruppen.
Bitte schließen Sie daher Moodle-Kurse nach Ende der Lehrveranstaltung bzw. entfernen Sie nicht mehr berechtigte Teilnehmende, wenn der geschlossene Nutzerkreis nicht mehr gegeben ist.
Auch von Ihnen selbst erstellte Lehrmaterialien (z. B. Präsentationen, Skripte oder Videos) sind urheberrechtlich geschützt. Studierende dürfen diese ausschließlich zum persönlichen Gebrauch nutzen. Eine Weitergabe an Dritte sowie eigene Video- oder Audioaufzeichnungen von Lehrveranstaltungen sind nicht erlaubt.
Ein möglicher Hinweis für Lehrmaterialien lautet:
„Bitte beachten Sie das Urheberrecht. Alle Materialien sind urheberrechtlich geschützt – auch wenn sie nicht ausdrücklich gekennzeichnet sind – und dienen ausschließlich Ihrem persönlichen Gebrauch. Eine Weitergabe ist nicht gestattet. Eigene Video- oder Audioaufzeichnungen sind nicht erlaubt.“
Informationen zu Lehrvideos, Aufzeichnungen, Einverständniserklärungen sowie Aufzeichnungen von Patientinnen und Patienten finden Sie in entsprechenden Moodle-Kursen im Bereich für Kursbetreuende.
Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen der LMU. Weitere Informationen dazu gibt es im Serviceportal der LMU.